Europäische Erklärung zum Radverkehr unterzeichnet

Mehr Radverkehr, mehr Sicherheit und mehr Radwege: Der Europäische Rat, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament unterzeichneten die Europäische Erklärung zum Radverkehr. Der ADFC bewertet sie als ein Meilenstein für den Radverkehr.

Geschützter Radweg in Berlin
Geschützter Radweg in Berlin © ADFC/April Agentur

Mit der Europäischen Erklärung zum Radverkehr will die EU das Radfahren entscheidend voranbringen: „Mehr und bessere sichere Radinfrastrukturen in der gesamten EU sind notwendig, um mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der EU-Kommission, des Europaparlaments und des Rats der Mitgliedstaaten.

Die Europäische Erklärung zum Radverkehr soll als Orientierung für zukünftige EU-Gesetze dienen. Sie enthält Maßnahmen und Verpflichtungen, für die sich der ADFC auf nationaler Ebene seit Jahren einsetzt: etwa für mehr Geld und eine Verstetigung der Fördermittel für den Radverkehr, für sichere und geschützte Radwege sowie durchgängige Radwegenetze.

Zu den Maßnahmen zählen auch gut ausgebaute Radschnellwege und Verbindungen zwischen Ortschaften sowie generell ausreichend Platz für den Radverkehr.

Dazu gehören ebenso gute Abstellmöglichkeiten, vor allem auch an Bahnhöfen und Haltestellen, damit die einfache Kombination von Fahrrad und öffentlichem Nahverkehr besser gelingt. Zentral ist auch Umsetzung der Vision Zero, also keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr.

Radverkehr soll dabei helfen, Klimaziele zu erreichen

Die EU will mit der Erklärung die Klimaziele erreichen und den Europäischen Green Deal unterstützen. Daher unterstreicht sie, dass das Fahrrad ein nachhaltiges und gesundes Verkehrsmittel ist und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Fahrradinfrastruktur auszubauen, die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen und der aktiven Mobilität Vorrang einzuräumen.

Die EU-Kommissarin für Verkehr, Adina Vălean, betonte unter anderem, dass Radfahren die Umweltverschmutzung reduziere, Städte entlaste und eine gesündere Lebensweise fördere. Darüber hinaus sei der Radverkehr ein Eckpfeiler der europäischen Industrie, der Innovation und Wachstum fördere und Arbeitsplätze schaffe.

ADFC: Signal für Bundesregierung, das Fahrradland Deutschland umzusetzen

Die Erklärung mit ihren 36 Punkten ist rechtlich unverbindlich. Der ADFC hält sie dennoch für einen Meilenstein für den Radverkehr und sieht die unterzeichnenden Mitgliedsstaaten in der Pflicht, die Erklärung einzuhalten und umzusetzen.

„Für die Bundesregierung sollte sie Motivation sein, dass Fahrradland Deutschland mit Nachdruck in die Umsetzung zu bringen“, sagte die ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann. Die Erklärung ist zukunftsweisend und setzt ein positives Zeichen für den Radverkehr in der EU.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Wie kann ich beim ADFC aktiv werden und mich engagieren?

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    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem Unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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